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Positionspapier: Beruf Osteopath statt Erweiterung der Physiotherapie



Mehrheit der Osteopathen fordert gesetzliche Regelung



Wiesbaden/Oktober 2013. Der Beruf Osteopath muss als eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt durch eine bundesgesetzliche Regelung anerkannt und das für die Patientensicherheit notwendige hohe Niveau der Aus- und Weiterbildung festgeschrieben werden. Diese Meinung vertreten sechs Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände als so genannte Konsensgruppe in einem Positionspapier. Die Konsensgruppe repräsentiert mit mehr als 8000 Mitgliedern die Mehrheit der Osteopathen in Deutschland.

Grundständig und in Weiterbildung ausgebildete Osteopathen therapieren derzeit jährlich in rund 4000 Praxen bis zu 5,6 Millionen Menschen. Mit der Beliebtheit der Osteopathie steigt auch die Nachfrage nach qualifizierten Osteopathen. Eine gesetzliche Regelung mit einheitlicher Definition des „Osteopathen“ zur Gewährleistung der Patientensicherheit fehlt jedoch. „Osteopathie als angewandte Humanwissenschaft ist ein Diagnose- und Behandlungsverfahren, das einen eigenständigen Beruf mit Primärkontakt ausmacht“, heißt es in dem Positionspapier der Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., des Bundesverbandes Osteopathie (bvo) e.V., des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V., des Registers der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.  

Deutschland hinkt anderen Ländern hinterher: Die Forderung nach der Anerkennung einer eigenständigen Medizinform mit Primärkontakt, also mit Diagnosestellung, entspricht auch den Zielen der europäischen und weltweit tätigen Berufsverbände und den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2010. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten derzeit schon mehr als 90 Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) anteilig die Kosten für Osteopathie-Behandlungen. Die Voraussetzungen der GKV für die Erstattungsleistungen sind jedoch völlig uneinheitlich, was ebenfalls den Regelungsbedarf unterstreicht.  

Die Forderung der nicht-osteopathischen Gesellschaften, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten  (IFK)  und Deutsche Gesellschaft für manuelle Medizin (DGMM), „die Weiterbildung in osteopathischen Verfahren aufbauend auf die Zertifikatsweiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten bundesweit gesetzlich“ zu regeln, muss laut Konsensgruppe aus den folgenden Gründen ins Leere gehen:

  • Osteopathie beschränkt sich im Gegensatz zur Manuellen Therapie nicht auf die Vermittlung von einzelnen Techniken, sondern betrachtet immer den Körper als Funktionseinheit. Wesentliche Anteile, die die osteopathische Diagnostik ausmachen, werden in der Manuellen Therapie nicht vermittelt.
  • Osteopathie behandelt im Gegensatz zur Manuellen Therapie keine Krankheitsbilder, sondern fokussiert sich auf die Wiederherstellung des vorhandenen Heilungspotentials.
  • 700 Stunden Weiterbildung qualifizieren allenfalls einen Heilhilfsberuf, nicht aber einen Osteopathen, der im Primärkontakt arbeitet.
  • Die Beschränkung auf den Bereich der Weiterbildung berücksichtigt nicht die grundständig ausgebildeten Osteopathen. Die Patientensicherheit wird hierdurch nicht gewährleistet.
 
Die Konsensgruppe Osteopathie
Die Konsensgruppe Osteopathie wurde im Jahre 2011 gegründet, um eine einheitliche und homogene Interessenvertretung der in Deutschland ansässigen Verbände und Organisationen zu ermöglichen, die mit „einer Stimme“ Position beziehen und diese Position nach außen vertreten. Jede der unterzeichnenden Organisationen steht für höchste Qualität der osteopathischen Aus- und Weiterbildung und die Etablierung der Osteopathie als Heilberuf mit Primärkontakt. Die Konsensgruppe vertritt die Majorität der in Deutschland tätigen Osteopathen.

Pressekontakt:

Akademie für Osteopathie e.V.
 (AFO)
Römerschanzweg 5, 82131 Gauting
Tel. 089 / 893 400 68
info@osteopathie-akademie.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)
Römergasse 9
D-65199 Wiesbaden
Tel. 0611-3418858
info@bao-osteopathie.de

Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo)
Eda Ismail, Christoph Newiger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hartstr. 8
85386 Eching
Tel.: 089 / 31 90 36 46
bvo@logos-mb.de
Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
Leibnizstrasse 7
72202 Nagold
Tel. 074 52/88 80 92-0
org@dvom.de
 
Register der Traditionellen Osteopathen GmbH (ROD)
Salinstraße 3
83022 Rosenheim
Tel. 089 / 179580-54
info@r-o-d.info

Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Michaela Wehr
Presse- Öffentlichkeitsarbeit
Untere Albrechtstraße 15
65185 Wiesbaden
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05
presse@osteopathie.de



Konsensgruppe Osteopathie


c/o VOD e.V.
Wilhelmstraße 42
65183 Wiesbaden
Tel. 0611 58089750 - info@konsensgruppe-osteopathie.de




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